Alle Industriezweige

Beim Umgang mit Gefahrstoffen bei Produktionsprozessen jeglicher Art muss das Augenmerk auf folgende Punkte gerichtet werden:

  • Schutz des Betreibers

    In der allgemeinen Industrie ist stets dafür Sorge zu tragen, dass der gültige MAK Wert (= Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) eines jeweiligen Arbeitsstoffes nicht überschritten wird.
    Auch hier wird ein 8-stündiger Arbeitstag ein Leben lang zugrunde gelegt und so der Grenzwert der Belastung bei jedem Arbeitsstoff festgelegt.

    Die Aufnahme des Gefahrstoffes in den Körper kann über die Atmung und die Haut erfolgen. Die größte Gefahr besteht aufgrund dessen durch die Einatmung von Schwebstoffen.

    In Produktionsbereichen bei der Handhabung von Gefahrsstoffen ist die gezielte Erfassung des frei werdenden Staubes und ein wirkungsvolles Air Management im Produktionsraum von großer Bedeutung.

  • Schutz der Umwelt

    Zum Schutz der Umwelt muss verhindert werden, dass keinerlei

    • lungengängige Feinststäube PM2,5
    • Gefahrstoffe jeglicher Art

    in die Umwelt gelangen können.

    Aufgrund der höchst möglichen Abscheideleistung H14 EN 1822 wird gewährleistet, dass auch kleinste Staubpartikel und Aerosole, sowie Gefahrstoffe garantiert abgeschieden werden, und somit nicht in die Umwelt gelangen können.

Nuklearindustrie

Im Bereich des Umgangs mit radioaktiv beladenen Stäuben sind bei der Stauberfassung, der Filterabscheideleistung, sowie der Staub- und HEPA Filter Kassetten- Entsorgung technisch höchstmögliche Sicherheitssysteme gefordert.

Da das Containment Technology HEPA Filtersystem seinen Ursprung in der Nukleartechnik vor über 45 Jahren hatte, und der Sicherheitsstandard des Systems in 2. Generation bis heute stets verbessert wurde, eignet es sich bestmöglich in dem Marktsegment.